SMRP, Schiffsmelde- und reinigungspflicht

Illustration von Seewasser, auf dem ein Boot und ein Standup-Padler sind. Orange Punkte am Stand-up Padelbrett und am Bootsunterleib machen auf unbemerkte Neobiota im Gewässer aufmerksam.

Die Quagga‑Muschel gefährdet die Biodiversität der Schweizer Gewässer, verstopft Infrastruktur und verursacht hohe Kosten. Um diese einzudämmen wurde eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) ins Leben gerufen. Die Umsetzung läuft kantonal. Aktuell gehört der Aargau noch nicht zu den Kantonen, welche die SMRP bereits eingeführt haben. Der BCW unterstützt die Kampagne vorausschauend mit dem Ziel, zusammen mit Partnern in unmittelbarer Nähe zum Stausee Wettingen zertifizierte SMRP-Dienstleistungen anzubieten. 

Mai 2021

Der Kanton Aargau ordnet für den Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote an, die sich vorher in einem anderen Gewässer befanden. Die Quagga-Muschel konnte bisher im Hallwilersee noch nicht nachgewiesen werden. Die Reinigungspflicht betrifft primär Wanderboote, die für die amtliche Schiffsprüfung alle drei Jahre aufgeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Wanderboote mit Standort Limmattal. Für sie werden keine Prüftermine im nahen Stausee Wettingen vergeben, obwohl das Schifffahrtsamt dort mehrere Male im Jahr Boote prüft.

Sommer 2025

Parallel zum Vormarsch der invasiven Quagga-Muschel erschwerte sich in den Letzten Jahren in der Schweiz das Einsetzen von Wanderbooten in einheimische Gewässer. Diese Einschränkungen spürten auch BCW-Mitglieder bei Ausflügen mit ihren Booten. In einigen Seen und Flüssen war das Einwassern plötzlich nur noch mit vorgängiger Anmeldung und dem Vorlegen eines amtlichen Reinigungsdokumentes möglich. Der Erhalt der nötigen Bewilligungen benötigte mehrere Tage Vorlauf und zog je nach Bootsgrösse Kosten von mehreren Hundert Franken nach sich.  BCW-intern zeigten die Diskussionen, dass einerseits die Transparenz über die lokal geltenden Gesetzesvorgaben und Bewilligungsverfahren fehlt und anderseits im Bereich des Limmatstausee Wettingen keine Möglichkeit besteht, das eigene Boot fachgerecht und SMRP-zertifiziert zu reinigen. 

Januar 2026

Der BCW tritt in Kontakt mit der kantonalen Fachstelle Neobiota und erkundigt sich nach den Rahmenbedingungen für den Aufbau von SMRP-kompatiblen Dienstleistungen im Limmattal. Das Feedback ist positiv. Der vom Kanton Aargau vorgegebene Anforderungskatalog zeigt, welche Infrastruktur nötig ist und wie das Bewilligungsverfahren abläuft. In einem Arbeitspapier skizziert der BCW-Vorstand eine erste Projektidee und diskutiert diese mit möglichen Partnern. 

März 2026

Drei BCW-Mitglieder besuchen in Murten einen vom Kanton Fribourg organisierten Kurs für SMRP-Dienstleister. Dieser Kurs ist Grundvorausetzung für das Betreiben einer authorisierten Schiffsreinigungsstelle. Fribourg führt in diesem Sommer die SMRP für alle Gewässer des Kantons ein. Die damit verbundenen Veränderungen betreffen alle Bootsbesitzer mit einer Zulassung im Kanton Fribourg, vom kleinsten Fischerboot bis hin zur grossen Motor- oder Segelyacht.  So muss der Bootseigner verpflichtend ein festes Standortgewässer für sein Boot in einer amtlichen Datenbank definieren. Dieser Eintrag ist die Basis für alle nachfolgenden Gewässerwechsel, respektive für die Erteilung der Bewilligungen dazu.